WX-Steuerung -
Ablaufsteuerung für Relaisfunkstellen
Häufig
gestellte Fragen - FAQ`s
Mit welchen
Funkgeräten spielt die WX-Steuerung
zusammen?
Diese Frage ist
allgemein zu beantworten.
Die
Empfänger müssen ein Rauschsperren- oder
Trägerkriterium abgeben.
Dieses Trägerkriterium kann bei offener Rauschsperre nach
Masse oder
gegen Pluspol gehen.
Die
Steuerung kann beide Schaltpegel verarbeiten.
Amateurfunkgeräte mit Data Buchse (
6 polige
Mini DIN Buchse, SQ Pegel liegt auf Pin 6, 5V bei Empfang ) liefern dieses Kriterium.
Der NF-Pegel
des Empfangssignal sollte größer / gleich 450 mV
sein und
von der Rauschsperre des Empfängers geschalten werden.
Das Signal am FM-Diskriminator
ist nicht geeignet, da es von der
Rauschsperre nicht gemutet wird.
Der
Sender kann nach Masse oder Pluspol getastet werden. Der
Modulationspegel sollte im Bereich 4mV-700 mV liegen.
Dazu gehören beispielsweise:
Comtex CT-588
Kenwood TM-V7,TM-V71E
Yaesu FT-8900,
FT-8800, FT-7100, FT-7800
Icom IC-E2820,
IC-E208, IC-2725E, IC-706MKIIG
Motorola
GM300, GM350, GM900, GM950, GM1200, MCmicro,
M110
Tait
T800
Bosch
KF..3, KF..4, KFS..7,
KF..8, MR11, FuG8, FuG9,
FSO3, FSOz
Telefunken
FuG7, SEL FuG7
Funkwerk
Köpenick, UDZ72, UDZ76, UFS7..
Grundig
FK105
EADS
Teledux9
Nokia
BSR
und
viele andere mehr.
Kann die WX-Steuerung CTCSS Töne
erzeugen oder auswerten?
Wer die
Dokumentation bereits aufmerksam gelesen hat, wird feststellen, dass
von CTCSS keine Rede ist.
Die
Mehrzahl der relaistauglichen Geräte beherrscht CTCSS bereits
hervorragend ab Werk.
Die
Ablaufsteuerung beschränkt sich auf die Zusammenschaltung von
Relaisempfänger und Relaissender auf der NF-Kanalebene.
Einsatzgebiet der
Relaisablaufsteuerung und CE-Kennzeichnung:
Wie
ist das Einsatzgebiet der WX-Steuerung
definiert und muss ich dabei etwas besonderes
beachten?
Die
WX-Steuerung
ist als Zulieferteil für den Einbau in ein Gerät,
hier Relaisfunkstelle
(im Sinne der Weiterverarbeitung durch die Industrie wie in §
5 Abs. 5
EMVG) bestimmt.
Deshalb benötigt
die WX-Steuerung keine CE-Kennzeichnung.
Hierzu
ein Auszug aus dem EMVG § 5 Abs. 5:
"Geräte,
die ausschließlich zur Verwendung in eigenen Laboratorien,
Werkstätten und Räumen hergestellt, Anlagen, die erst
am Betriebsort
zusammengesetzt werden, und Netze bedürfen keiner EG
Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung.
Dies
gilt auch für Bausätze, die ausschließlich
für
Funkamateure im Sinne des § 1 Abs. 2 hergestellt und bestimmt
sind.
Geräte,
die ausschliesslich
als Zulieferteile oder Ersatzteile zur Weiterverarbeitung durch
Industrie, Handwerk oder sonstige auf dem Gebiet der
elektromagnetischen Verträglichkeit fachkundige Betriebe
hergestellt
und bereitgehalten werden, brauchen weder die Schutzanforderungen gemäss § 4
Abs. 1 einzuhalten noch bedürfen sie einer
EG-Konformitätserklärung oder CE-Kennzeichnung,
vorausgesetzt, es handelt sich dabei nicht um selbständig betreibbare Geräte."
Ungeklärte
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